Mit der Einführung der Impfpflicht im Gesundheitswesen ist nicht zwangsläufig mit einer Kündigungswelle zu rechnen. Seitens des Rosenheimer Gesundheitsamtes heiÃt es, dass die Versorgungssicherheit der Einrichtungen gesichert werden muss – die Betreuung der Patienten muss gewährleistet bleiben.
In konkreten Fällen wird man sich dazu dann mit den jeweiligen Einrichtungen abstimmen. Solange dieses Verfahren dann läuft, muss ein Arbeitgeber nicht handeln â also auch nicht kündigen. Im Infektionsschutzgesetz ist kein Kündigungsgrund für den Arbeitgeber vorgesehen.