Auch an Heilig-Abend und Weihnachten gilt die nächtliche Ausgangssperre. Damit darf das Haus nach 21 Uhr nur mit einem triftigen Grund verlassen. Lockerungen gibt es dafür bei den Zusammenkünften. Damit dürfen von heute bis zum zweiten Weihnachtsfeiertag vier weitere Erwachsene und Kindern unter 14 Jahren, aus mehreren Hausständen zusammenkommen.