Der Landkreis Rosenheim hat eine Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen veranlasst. Nach der Stadt folgt ab morgen auch der Landkreis der Stufe 2 des Rahmen-Hygieneplans. Die Maskenpflicht gilt nur, wenn ein Abstand von 1,5 Metern im Unterricht nicht gewährleistet ist. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 23.Oktober. In den Grundschulen gilt keine Maskenpflicht. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis seit dem 10.Oktober über dem Signalwert von 35 pro 100.000 Einwohner.