Auch der Landkreis Rosenheim hat jetzt strengere Coronamaßnahmen erlassen. Dabei gilt bei privaten Veranstaltungen eine Höchstzahl von 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen. Das Landratsamt empfiehlt aber, die Personenzahl auf 25 zu begrenzen.
Unter freiem Himmel empfiehlt das Landratsamt maximal 100 Personen. Diese Einschränkungen gelten nicht für berufliche, dienstliche und kulturelle Veranstaltungen. Hier gelten weiterhin die Vorschriften der 7. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung. Die Regeln treten morgen in Kraft und gelten vorerst bis zum 25.Oktober.