
Auch nach dem Ende des Hanna-Prozesses reißt die Debatte nicht ab. Der Rosenheimer Anwalt Walter Holderle, früher Vertreter der Nebenklage, geht mit Teilen der Medien hart ins Gericht.
Anlass ist eine ARD-Dokumentation, die der Unfallthese viel Raum gibt. Holderle hält diese Darstellung für nicht belegt und kritisiert, entlastende Aspekte seien überbetont worden. Der Anwalt bemängelt, dass Medien Aussagen verkürzt oder ganz ausgelassen hätten. So sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, das Gericht habe einseitig gearbeitet. Tatsächlich habe sich das Landgericht Traunstein umfassend mit allen belastenden und entlastenden Umständen befasst.