Teilentwarnung zur Abkochverfügung im Raum Chiemsee.
Wie das Landratsamt Rosenheim mitteilt, sind inzwischen zumindest ein Teil der Laborbefunde eingetroffen und in einigen Bereichen muss das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden.
In den Gemeinden Breitbrunn und Gstadt, sowie auf der Herren- und der Fraueninsel muss das Trinkwasser nicht länger abgekocht werden, die Befunde waren unauffällig. Für alle weiteren Bereiche gilt die Abkochverfügung weiterhin.